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Geldprämie: Abhängig von der Rendite (Nutzen, Einsparung) einer umgesetzten Idee ( Höhe, berechenbar, nicht berechenbar), wird nach einer in der Betriebsvereinbarung des Unternehmens festgelegten Prämienregelung die Höhe der Geldprämie festgelegt und in der Regel über die nächste Verdienstabrechnung von der Personalabteilung angewiesen.

Hierbei ist die Steuerpflicht und die Sozialversicherungspflicht von Prämien zu berücksichtigen.

Z.T. wird die Prämie auch in zwei Schritten ausgezahlt: den ersten Teil nach der Einführungsentscheidung, den zweiten Teil nach einer Überprüfung des Nutzens. Siehe Vorabprämie .

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